Anwesenheitsverfahren im Online-Seminar
| Online-Seminare: Pflichtfortbildung nach § 15 Abs. 2 und 4 FAO TeleLex gewährleistet mit seinen Online-Seminaren moderne Pflichtfortbildung für Fachanwälte in einem normkonformen Verfahren gem. § 15 FAO. Hierzu wurde für die Online-Seminare ein Verfahren entwickelt, mit dem die Anforderungen der Norm des § 15 Abs. 2 FAO erfüllt werden.
Interaktion mit dem Referenten und zwischen den Teilnehmern untereinander Die Interaktion wird in den Online-Seminaren auf zwei Arten sichergestellt. Zum einen kann über einen Text Chat mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern kommuniziert werden. Zum anderen können sich die Teilnehmer zu Wort melden und über ihr Mikrofon Fragen stellen und Anmerkungen äußern. Nachweis der durchgängigen Teilnahme Neben der Dokumentation der Ein- und Auslogzeiten wird im Laufe des Seminars mehrmals ein Anwesenheitsbutton zufallsgesteuert eingeblendet, den der Teilnehmer anklicken muss (sog. Anwesenheitsnachweis). Je nach Dauer des Seminares tritt der Anwesenheitsbutton in unterschiedlicher Häufigkeit auf und darf in der Regel einmal versäumt werden, damit noch von einer durchgängigen Teilnahme ausgegangen werden kann. Im Falle einer nicht ausreichenden Anzahl an Klickbestätigungen kann der Teilnehmer sich nach Seminarende keinen Fortbildungsnachweis anfordern. Während des Seminars besteht einmalig die Möglichkeit einer individuellen Pause. Diese kann durch Anklicken eines Pause-Buttons genommen werden. Damit wird sichergestellt, dass während der Pause bei dem Teilnehmer kein Anwesenheitsbutton eingeblendet wird. Dieser erscheint in einem solchen Fall zeitverzögert. Eine weitere Pause erfolgt teilweise durch den Referenten nach der ersten Hälfte des Seminars. Bitte beachten Sie folgende Einschränkung bei mobilen Endgeräten: Der Anwesenheitsnachweis funktioniert nur unter Verwendung eines Adobe Flash-Players. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihr mobiles Endgerät diese Funktion unterstützt. Andernfalls kann der Anwesenheitsnachweis nicht geführt und Ihnen kein Fortbildungsnachweis ausgestellt werden. Fortbildungsnachweis Am Seminarende wird dem Teilnehmer, der sich namentlich für das Online-Seminar angemeldet hat, bei Erfüllung der Voraussetzungen (durchgängige Teilnahme am Seminar), ein Fortbildungsnachweis nach § 15 Abs. 2 FAO zur Einreichung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer im PDF-Format zur Verfügung gestellt (Zusendung erfolgt an die eingegebene E-Mail-Adresse), damit die nachgewiesenen Stunden als anwaltliche Fortbildungszeiten anerkannt werden. |
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